Seit dem 16.11.2022 gelten neue Richtlinien für die Förderung von Weiterbildungen in Schleswig-Holstein. Hier ein paar Infos rund um das neue Programm. Ausführliche Informationen gibt es auf der Webseite der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Es werden bis zu 40% der Weiterbildungskosten jedoch maximal 1.500€ pro Jahr übernommen, wenn einige Dinge beachtet werden. Hier eine kleine Liste:
- mindestens 60% der Kosten müssen vom Arbeitgeber/der Arbeitgeberin übernommen werden
- die Weiterbildung muss mindestens 16 Zeitstunden umfassen
- der Antragsteller muss seinen Wohnsitz in Schleswig-Holstein besitzen bzw. bei Selbständigen eine Betriebsstätte
- die Weiterbildung kann nicht über das Aufstiegs-Bafög gefördert werden (z.B. weil der Antragsteller sich nicht dafür qualifiziert)
- das Seminar muss spätestens am 31.12.2028 beendet werden
- der Antrag auf Förderung durch den Weiterbildungsbonus muss spätestens zwei Wochen vor Weiterbildungsbeginn bei der IB.SH eingegangen sein
- es können auch Einzelmaßnahmen gefördert werden
Hier ein paar Beispiele unserer Kurse, die sich für diese Förderung qualifizieren:
- Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung
- Update für Ausbilder
- Unsere Aufstiegsfortbildungen, falls man sich nicht für das Aufstiegs-Bafög qualifiziert