Wer die Nachrichten in den letzten Tagen verfolgt hat, hat sicherlich gehört, dass es am 24.10.2019 einen Beschluss im Bundestag gab. Dieser betrifft das BBiG (Berufsbildungsgesetz). Natürlich ist noch nichts endgültig, da der Bundesrat dem neuen Gesetz noch zustimmen muss genauso wie der Bundespräsident. Aber wenn alles glatt läuft, tritt das neue Gesetz am 01.01.2020 in Kraft. Welche Änderungen sind also wichtig?
- Es wird endlich gerechter bezüglich der Ausbildungsvergütung. Viele Auszubildenden und Ausbildende wird es nicht interessieren oder berühren, aber es wird endlich eine Mindestvergütung geben. 515,-€ muss ein Betrieb 2020 seinen neuen Auszubildenden im ersten Lehrjahr mindestens zahlen. Alle die jetzt schon mehr geben, brauchen also nichts ändern. Aber die Betriebe, welche bisher an dieser Stelle knausrig waren, müssen tiefer in die Tasche greifen. Vor allem weil auch vorgeschrieben um wie viel Prozent die Vergütung vom 1. auf das 2. Jahr und vom 2. in das 3. Jahr mindestens ansteigen muss. Das sind einmal 18% und dann noch mal 35% im Vergleich zum Gehalt des ersten Jahres.
Das ist aber nicht alles. Denn die Mindestvergütung wird jährlich angehoben. Das heißt Auszubildende, die 2021 starten, werden ein höheres Gehalt im 1. Lehrjahr erhalten als die Starter in 2020. Ich glaube, da kann Konfliktpotenzial bei den Auszubildenden entstehen. Zum Glück liegt die Erhöhung ins 2. Lehrjahr über dem festgesetzten Mindestlohn von 550,-€ in 2021. - Die Teilzeitausbildung finde ich bisher stiefmütterlich vernachlässigt. Jetzt bekommt sie ein neues Gewand. Als erstes wurde der Zusatz „bei berechtigtem Interesse“ gestrichen. Das heißt, es muss nicht mehr nachgewiesen werden, dass jemand eine Ausbildung in Teilzeit „verdient“.
Und das zweite Problem war häufig, dass diese Auszubildenden dann innerhalb der Laufzeit von 3 Jahren mit weniger Stunden das Gleiche lernen müssen. Jetzt wird die Laufzeit der Ausbildung um den Prozentsatz der Stundenverringerung verlängert. Hier ein Beispiel: Verkürzen wir die Wochenstundenzahl um 25% dann dauert eine 3-jährige Ausbildung nun 45 Monate anstatt 36. Maximal darf die Laufzeit aber nur das 1,5-fache der Ausbildungsdauer gemäß der jeweiligen Ausbildungsordnung sein. - Der häufig im Unterricht für Lacher sorgende Begriff Stufenberufe bekommt einige neue Regelungen. Bisher waren Stufenberufe vor allem dazu gedacht, dass Auszubildende mit Schwächen sich erstmal nur an den ersten zwei Jahren und den Prüfungen dazu ausprobieren können. Jetzt wird es auch eine Rückfall-Regelung geben. Also wenn jemand schon am Ende der Ausbildung eines Stufenberufes steht ohne die erste Stufe extra genommen zu haben, bekommt er diese anerkannt, falls er durch die Abschlussprüfungen der zweiten fallen sollte. Finde ich nur gerecht.
Außerdem soll es auch einfach werden 2-jährige Ausbildungen (also die erste Stufe der Stufenberufe) auf spätere 3- und 3,5-jährige Ausbildungen anzurechnen. - Die nächste Änderung betrifft nicht wirklich die Ausbildung sondern die Weiterbildung. Bisher kennen wir die Abschlüsse als Fachleute, Fachwirte, Meister und Betriebswirte. Zukünftig werden diese Namen ersetzt durch Geprüfter Berufsspezialist, Bachelor Professional und Master Professional. Dies soll dazu führen, dass auch in der Wirtschaft diese Abschlüsse mit den denen der Universitäten auf diesem Level gleich behandelt werden. Denn auch wenn dies schon seit dem Bologna Prozess in der Öffentlichkeitsarbeit kommuniziert wurde, wird es von den Unternehmen meist nicht praktiziert. Schauen wir mal, ob eine Umbenennung wirklich die erwünschten Ergebnisse bringen wird.
- Die weiteren Änderungen betreffen eher nicht die Unternehmen und die Auszubildenden sondern die Kammern, Prüfungsausschüsse und die Verwaltung. Daher verzichte ich an dieser Stelle auf eine weitere Ausführung 😉
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