Schon mal etwas von C4 gehört?

Nein, das ist kein Sprengstoff 😉 Das ist der Programmname bei der IBank SH für den Weiterbildungsbonus des Landes Schleswig-Holstein. Leider wissen nur weniger darüber Bescheid, was alles gefördert und wie gefördert wird. Deshalb möchte ich hier ein paar Informationen zur Verfügung stellen.

Der Weiterbildungsbonus bedeutet, dass das Land Schleswig-Holstein Arbeitgeber und Selbständige belohnen möchte, wenn Sie sich selbst oder Ihre Mitarbeiter weiterbilden. Und das in Höhe von 50% der Kosten für die Weiterbildung. Natürlich gibt es dafür ein paar Bedingungen:

  1. Gefördert werden nur Maßnahmen, die maximal 3.000€ kosten.
  2. Die Maßnahmen sollten irgendwie zertifiziert sein. Dies kann bedeuten, dass der Anbieter der Weiterbildung als Bildungsträger zertifiziert wurde oder die Maßnahme für Bildungsurlaub anerkannt ist. Für Maßnahmen innerhalb von Schleswig-Holstein gibt es dafür das Kursportal zum Suchen.
  3. Außer der Zertifizierung muss die Weiterbildung noch die zeitlichen Anforderungen erfüllen. Sie muss sich mindestens über 2 Tage bzw. 16 Stunden erstrecken und darf maximal 400 Stunden lang sein.
  4. Jeder kann den Bonus nur einmal nutzen. Dies bezieht sich auf den Besucher der Weiterbildung nicht dessen Arbeitgeber.
  5. Beantragt werden kann der Bonus von Arbeitgebern mit Sitz in Schleswig-Holstein für ihre Arbeitnehmer. Dies gilt auch für Auszubildende, wenn es sich um Inhalte handelt, die nicht in der Ausbildungsverordnung stehen oder darüber hinaus gehen.
  6. Sonderfälle sind Firmeninhaber von Kleinstbetrieben – unter 10 Angestellte – und Freiberufler. Diese können den Bonus nicht nur für ihre Mitarbeiter beantragen sondern auch für sich selbst.

Der Antrag zur Bewilligung muss eingereicht werden, bevor die Maßnahme startet. Und auch für den Antrag sind bestimmte Formalitäten einzuhalten. Dazu gehört, dass die Formulare der IBank SH dafür genutzt werden müssen. Zum Antrag gehört auch der Nachweis, dass der Arbeitgeber 50% der Weiterbildungskosten übernommen hat. Die anderen 50% müssen von einem der Beteiligten vorgestreckt werden. Nach Ende der Maßnahme werden diese dann als Weiterbildungsbonus erstattet.

Durch die Sonderfälle können auch Existenzgründer/-innen und Jungunternehmer/-innen von dem Weiterbildungsbonus profitieren. Der einzige große Nachteil gerade für diese Zielgruppe ist, dass der Antragsteller in Vorleistung gehen muss. Und bei 3.000€ ist das vielleicht nicht möglich. Trotzdem ist dies eine tolle Möglichkeit den Mitarbeitern eine Weiterbildung zu ermöglichen.

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