Viele Arbeitnehmende haben unter den Auswirkungen der Pandemie zu leiden. Dabei geht es sowohl um die direkten Folgen von Schließungen, Kurzarbeit und Krankheit als auch um die noch schleichend lange dazu kommen können. Um diese zu minimieren hat das Land Schleswig-Holstein das Programm „Weiterbildungsbonus Pro“ ins Leben gerufen.
Was oder wer wird gefördert?
- Maßnahmen bei Trägern innerhalb von Schleswig-Holstein
- Die Weiterbildung muss mindestens 160€ kosten und 16 Stunden dauern.
- Das Startdatum darf frühestens der 01.06.2021 sein. Die Fortbildung muss spätestens am 30.06.2023 abgeschlossen sein.
- Bei Seminaren, die zwischen 160€ und 1.000€ kosten muss der Antragstellende entweder
- über 20.000€ Jahreseinkommen verfügen oder
- unter 15 Stunden/Woche arbeiten
- Kostet das Seminar über 1.000€ gibt es nur die generellen Einschränkungen
Wie viel der Seminarkosten übernimmt das Land?
- Es werden maximal 1.500€ pro Antrag übernommen
- Mindestens 10% der Kosten müssen vom Antragstellenden selbst bzw. dem Arbeitgeber getragen werden
Welche Beschränkungen gibt es?
- Es darf noch keine andere Förderung beantragt worden sein. Dazu zählt auch das AufstiegsBaföG.
- Die Weiterbildung muss zum beruflichen Fortkommen oder Weiterentwicklung dienen.
- Seminar für Auszubildende deren Inhalt zum Ausbildungsrahmenplan gehören.
- Diese Förderung ist nicht für Beschäftigte aus Transfergesellschaften oder Arbeitslos gemeldete Personen gedacht. Auch Personen, welche trotz mehr als 15 Stunden/Woche Arbeit aufstocken müssen, sind von diese Förderung ausgeschlossen.